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Die geographischen Seiten des TLG

Afrikanische Union - Europäische Union

1. Entstehungsgeschichte

1. 1 Afrika

Im Gegensatz zur Europäischen Union steckt die Afrikanische Union noch in Kinderschuhen. Zwar existiert in Afrika seit 1963 die damals gegründete OAU (Organisation für afrikanische Einheit). Diese hatte jedoch sehr wenig politischen und wirtschaftlichen Einfluss und auch ihr Versuch Konflikte zwischen den einzelnen afrikanischen Staaten zu lösen, blieb eher erfolglos.

Aus diesem Grund wurde am 9. Juli 2002 die Afrikanische Union gegründet. Bereits ein Jahr zuvor hatten die Staaten die Gründungscharta verabschiedet, um zwischen den einzelnen Ländern besser agieren zu können und das Zusammengehörigkeitsgefühl und die damit verbundene Zusammenarbeit der Staaten zu verbessern. Dies soll nach europäischem Vorbild passieren und durch ein eigenes Parlament, Exekutivrat, Kommission und einer gemeinsamen Währung verdeutlicht werden. Die Ausarbeitung der gemeinsamen Verfassung bedeutet für Afrika zwar Fortschritt hinsichtlich der Lage im Weltmarkt, stellt aber gleichzeitig eine große Schwierigkeit dar, da viele der 17 geplanten Gemeinschaftsorgane erst einmal definiert und ausgearbeitet werden müssen.

In der AU sind bis auf Marokko alle afrikanischen Staaten vertreten. Diesem Land wurde die Mitgliedschaft verweigert, da es sich gegen die Aufnahme des von ihm besetzten Landes Sahara wehrt.

1. 2 Europa

In Europa spielt das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen den einzelnen Ländern ein große Rolle. Dies wird vor allem durch die einheitliche Währung, den Euro, aber auch durch die wirtschaftliche Zusammenarbeit deutlich. Europa hat einen gemeinsamen Binnenmarkt und auch durch die Politik, die gemeinsame Ziele und Werte verfolgt, rücken die einzelnen Ländern immer näher zusammen.

Am 23. Juli 1952 hat diese Grundidee der Gemeinschaft mit der Einigung Europas begonnen. Damals bestand Europa nur aus sechs Mitgliedsstaaten, die den Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl ausarbeiteten. Die aufgrund dessen entstandenen Gründungsverträge, wurden seitdem mehrmals verändert und Neuerungen hinzugefügt. Heute umfasst die EU 15 Staaten und es sollen noch weitere hinzukommen.

Aufgrund der mittlerweile sehr umfangreichen Verfassung ist es notwendig, die Rechte und Pflichten jedes einzelnen Mitgliedsstaates genau festzulegen. Aus diesem Grund trat am 28. Februar 2002 erstmals ein Konvent zusammen, der das Vertragswerk der EU genau bestimmte und Veränderungen ausarbeitete. Der Konvent, der seitdem in Brüssel tagt, bespricht unter anderem auch die Aufnahme neuer Mitglieder in die Europäische Union.


2. Mitgliedsstaaten

(Die gelbmarkierten Länder zeigen die Mitgliedsstaaten der jeweiligen Union)

Afrikakarte

KarteEU

 

3. Aufbau der Unionen im Vergleich

AFRIKANISCHE UNION

EUROPÄISCHE UNION

Jede Regierung ist im Rat der Europäischen Union vertreten, und das Europäische Parlament wird von den Bürgern der Union direkt gewählt

Versammlung der Staats- und Regierungschefs

 

  • jährliche Zusammenkunft
  • Oberstes Beschlussorgan

     

    mit Zweidrittelmehrheit
  • Überwacht die Umsetzung von Beschlüssen

     

  • Verabschiedet Direktinitiativen und berät über notwendige Interventionen oder Sanktionen über nicht AU-konforme Mitglieder

Europäisches Parlament

 


  • Gesetzgebungsfunktion des Rates

     

  • Haushaltsfunktion des Rates demokratische Kontrolle über die Kommission

     

  • über sämtliche Institutionen eine politische Kontrolle

Exekutivrat

der Außenminister

  • tritt halbjährlich zur Umsetzung der Beschlüsse der Versammlung zusammen

Rat der EU

 

  • Gesetzgebungsorgan der Union Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik

     

  • Haushaltsbefugnis des Parlaments

     

  • Sicherheitspolitik, koordiniert das Vorgehen der Mitgliedstaaten und verabschiedet Maßnahmen im Bereich der polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Kommission

 

  • Hauptaufgabe ist Umwandlung der Organisation für afr. Einheit in die AU

Europäische Kommission

 

  • Gesetzesinitiative

     

  • als Exekutivorgan sorgt sie für die Ausführung der europäischen Gesetze

     

  • handelt vor allem in den Bereiche Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus

Komitee der ständigen Präsentanten

 

  • ständiger Ausschuss der Repräsentanten wird am AU-Sitz in Addis Abeba (Äthiopien) eingerichtet

     

  • besteht aus akkreditierten AU-Botschaftern.

Gerichtshof

 

  • sorgt für die Befolgung und einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts

     

  • entscheidet über Streitigkeiten, an denen Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane, Unternehmen und Einzelpersonen beteiligt sein können

     

  • 1989 wurde das Gericht erster Instanz geschaffen.

Sicherheitsrat

 

  • besteht aus 15 Mitgliedern

     

  • im Rahmen der Konfliktprävention soll er die Sicherheit überwachen

     

  • begrenztes Recht auf Einmischung bei Verbrechen gegen Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Völkermord

     

  • gegebenenfalls Frieden und Stabilität wieder herstellen

Rechnungshof

 

  • überprüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Union

     

  • sorgt für ein effizientes Finanzengagement auf europäischer Ebene

4. Grundsätze und Ziele

4. 1 Grundsätze

4. 1. 1 Afrikanische Union

  • Gleichheit zwischen Mitgliedsstaaten der AU
  • Anerkennung der, seit Unabhängigkeit bestehenden Grenzen
  • Teilhabe der afrikanischen Völker an Aktivitäten der Union
  • Friedliche Beilegung von Konflikten zwischen Mitgliedsstaaten der Union
  • Keine Gewaltandrohung und –anwendung unter Mitgliedsstaaten
  • Mitgliedsstaaten mischen sich nicht in die Angelegenheiten anderer ein
  • Förderung der Selbstständigkeit innerhalb des Rahmens der Union
  • Förderung der Geschlechtergleichheit
  • Achtung demokratischer Grundsätze
  • Soziale Gerechtigkeit wird gefördert
  • Respekt vor der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens
  • Verurteilung und Ablehnung nicht verfassungsmäßiger Regierungswechsel

4. 1. 2 Europäische Union

  • Freiheit
  • Demokratie
  • Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
  • Rechtsstaatlichkeit

4. 2 Ziele

4. 2. 1 Afrikanische Union

  • Größere Einheit und Solidarität zwischen afrikanischen Ländern und Völkern
  • Souveränität, territoriale Integrität und Unabhängigkeit ihrer Mitgliedsstaaten zu verteidigen
  • Internationale Zusammenarbeit unter gebührender Beachtung der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anzuregen
  • Förderung von Frieden, Sicherheit und Stabilität
  • Förderung von demokratischen Grundsätzen, Institutionen und Mitbestimmung des Volkes
  • Förderung der Menschenrechte und Rechte der Völker gemäß der Afrikanischen Charta der Menschenrechte
  • Schaffung der notwendigen Bedingungen, damit der Kontinent Afrika seine rechtmäßige Rolle in der Weltwirtschaft und bei internationalen Verhandlungen spielen kann
  • Nachhaltige Entwicklung auf wirtschaftlicher, sozialer und kulturelle Ebene
  • Integration der afrikanischen Völker
  • Maßnahmen zum schrittweisen Erreichen der Ziele der Union zwischen den bestehenden und den zukünftigen regionalen Wirtschaftsgemeinschaften zu koordinieren und zu harmonisieren
  • Entwicklung des Kontinents durch die Förderung von Forschung in allen Bereichen voranzubringen
  • Ausrottung verhütbarer Krankheiten und Förderung guter Gesundheit auf dem Kontinent

4. 2. 2 Europäischen Union

  • Modernisierung der Agrarpolitik
  • Humane Strukturpolitik
  • Wirtschafts- und Währungsunion
  • Zukunftsorientierte Forschung und Umwelt

Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik

  • Langfristige Wahrung der Sicherheit in der Europäischen Gemeinschaft
  • Abrüstung und Friedenserhaltung
  • Menschenrechte
  • Demokratisierung
  • Mehr Zusammenarbeit zwischen den Ländern

Innen- und Justizpolitik

  • Humanisierung der Asylpolitik
  • Kampf gegen Drogen
  • Kampf gegen organisiertes Verbrechen durch bessere polizeiliche Zusammenarbeit
  • Zusammenarbeit bei Zivil- und Strafsachen

Durch Erweiterung

  • Stabilisierung der politischen Lage
  • Überwindung der Trennung von Ost und West
  • Schaffung des größten einheitlichen Marktes der Welt

Gemeinsame Agrarpolitik

  • Rentablere Einkommen in landwirtschaftlichen Betrieben
  • Sicherung einer ausreichenden Lebensmittelversorgung
  • Stabilisierung der Märkte, durch Schaffung eines gemeinsamen europäischen Agrarmarktes

5. Weiterführende Links

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