Afrikanische Union - Europäische Union

1. Entstehungsgeschichte

1. 1 Afrika

Im Gegensatz zur Europäischen Union steckt die Afrikanische Union noch in Kinderschuhen. Zwar existiert in Afrika seit 1963 die damals gegründete OAU (Organisation für afrikanische Einheit). Diese hatte jedoch sehr wenig politischen und wirtschaftlichen Einfluss und auch ihr Versuch Konflikte zwischen den einzelnen afrikanischen Staaten zu lösen, blieb eher erfolglos.

Aus diesem Grund wurde am 9. Juli 2002 die Afrikanische Union gegründet. Bereits ein Jahr zuvor hatten die Staaten die Gründungscharta verabschiedet, um zwischen den einzelnen Ländern besser agieren zu können und das Zusammengehörigkeitsgefühl und die damit verbundene Zusammenarbeit der Staaten zu verbessern. Dies soll nach europäischem Vorbild passieren und durch ein eigenes Parlament, Exekutivrat, Kommission und einer gemeinsamen Währung verdeutlicht werden. Die Ausarbeitung der gemeinsamen Verfassung bedeutet für Afrika zwar Fortschritt hinsichtlich der Lage im Weltmarkt, stellt aber gleichzeitig eine große Schwierigkeit dar, da viele der 17 geplanten Gemeinschaftsorgane erst einmal definiert und ausgearbeitet werden müssen.

In der AU sind bis auf Marokko alle afrikanischen Staaten vertreten. Diesem Land wurde die Mitgliedschaft verweigert, da es sich gegen die Aufnahme des von ihm besetzten Landes Sahara wehrt.

1. 2 Europa

In Europa spielt das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen den einzelnen Ländern ein große Rolle. Dies wird vor allem durch die einheitliche Währung, den Euro, aber auch durch die wirtschaftliche Zusammenarbeit deutlich. Europa hat einen gemeinsamen Binnenmarkt und auch durch die Politik, die gemeinsame Ziele und Werte verfolgt, rücken die einzelnen Ländern immer näher zusammen.

Am 23. Juli 1952 hat diese Grundidee der Gemeinschaft mit der Einigung Europas begonnen. Damals bestand Europa nur aus sechs Mitgliedsstaaten, die den Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl ausarbeiteten. Die aufgrund dessen entstandenen Gründungsverträge, wurden seitdem mehrmals verändert und Neuerungen hinzugefügt. Heute umfasst die EU 15 Staaten und es sollen noch weitere hinzukommen.

Aufgrund der mittlerweile sehr umfangreichen Verfassung ist es notwendig, die Rechte und Pflichten jedes einzelnen Mitgliedsstaates genau festzulegen. Aus diesem Grund trat am 28. Februar 2002 erstmals ein Konvent zusammen, der das Vertragswerk der EU genau bestimmte und Veränderungen ausarbeitete. Der Konvent, der seitdem in Brüssel tagt, bespricht unter anderem auch die Aufnahme neuer Mitglieder in die Europäische Union.


2. Mitgliedsstaaten

(Die gelbmarkierten Länder zeigen die Mitgliedsstaaten der jeweiligen Union)

Afrikakarte

KarteEU

 

3. Aufbau der Unionen im Vergleich

AFRIKANISCHE UNION

EUROPÄISCHE UNION

Jede Regierung ist im Rat der Europäischen Union vertreten, und das Europäische Parlament wird von den Bürgern der Union direkt gewählt

Versammlung der Staats- und Regierungschefs

  • jährliche Zusammenkunft
  • Oberstes Beschlussorgan mit Zweidrittelmehrheit
  • Überwacht die Umsetzung von Beschlüssen
  • Verabschiedet Direktinitiativen und berät über notwendige Interventionen oder Sanktionen über nicht AU-konforme Mitglieder

Europäisches Parlament

  • Gesetzgebungsfunktion des Rates
  • Haushaltsfunktion des Rates demokratische Kontrolle über die Kommission
  • über sämtliche Institutionen eine politische Kontrolle

Exekutivrat der Außenminister

  • tritt halbjährlich zur Umsetzung der Beschlüsse der Versammlung zusammen

Rat der EU

  • Gesetzgebungsorgan der Union Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik
  • Haushaltsbefugnis des Parlaments
  • Sicherheitspolitik, koordiniert das Vorgehen der Mitgliedstaaten und verabschiedet Maßnahmen im Bereich der polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Kommission

  • Hauptaufgabe ist Umwandlung der Organisation für afr. Einheit in die AU

Europäische Kommission

  • Gesetzesinitiative
  • als Exekutivorgan sorgt sie für die Ausführung der europäischen Gesetze
  • handelt vor allem in den Bereiche Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus

Komitee der ständigen Präsentanten

  • ständiger Ausschuss der Repräsentanten wird am AU-Sitz in Addis Abeba (Äthiopien) eingerichtet
  • besteht aus akkreditierten AU-Botschaftern.

Gerichtshof

  • sorgt für die Befolgung und einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts
  • entscheidet über Streitigkeiten, an denen Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane, Unternehmen und Einzelpersonen beteiligt sein können
  • 1989 wurde das Gericht erster Instanz geschaffen.

Sicherheitsrat

  • besteht aus 15 Mitgliedern
  • im Rahmen der Konfliktprävention soll er die Sicherheit überwachen
  • begrenztes Recht auf Einmischung bei Verbrechen gegen Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Völkermord
  • gegebenenfalls Frieden und Stabilität wieder herstellen

Rechnungshof

  • überprüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Union
  • sorgt für ein effizientes Finanzengagement auf europäischer Ebene

4. Grundsätze und Ziele

4. 1 Grundsätze

4. 1. 1 Afrikanische Union

4. 1. 2 Europäische Union

4. 2 Ziele

4. 2. 1 Afrikanische Union

4. 2. 2 Europäischen Union

Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik

Innen- und Justizpolitik

Durch Erweiterung

Gemeinsame Agrarpolitik

5. Weiterführende Links

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